Heute Morgen habe ich mir mal das Gutachten durchgeschaut, da dort auch die Anleitung und Maße für die Bohrungen vermerkt sind. Und da ist mir im Gutachten die Bemerkung aufgefallen, dass der Spoiler bis zu einer Geschwindigkeit von 211km/h zugelassen ist (incl. der Toleranz).
Das mag ja regulär beim Baron passen, aber bei meinem T2 liegt die eingetragene Höchstgeschwindigkeit bei 220km/h.
Das heißt also so viel, dass der am T2 nicht abgenommen werden kann. Oder gibt es da trotzdem Möglichkeiten? Ist das ein echtes "Ausscheidekriterium"? Oder liegt das im Ermessensspielraum des Prüfers?
Habt ihr mit solchen Dingen schon mal irgendwo Erfahrung gesammelt?
Zur Not muss ich mir sonst noch einen Baron für den Spoiler kaufen.

