in der CH darf man die Dinger auf öffentlichem Grund nicht einsetzen ,obwohl sie höllisch Spass machen, war vor ca.6 Jahren in Lappland in den Ferien und habe die Gelegenheit voll ausgenutzt.
Gruss
Ueli
Der Schlitten hat auch keine Straßenzulassung, könnte aber dafür nachgerüstet werden. In unserer ländlichen Gegend gibt es aber viele landwirtschaftlich genutze Wiesen und auch Wälder. Da kann man solange fahren, solange der Grundeigentümer nicht dagegen hat.
BMW Z3 2.0 BJ. 1999 (Nachfolger von LB)
BMW E46 318d BJ. 2003
TOYOTA RAV4.2 4WD BJ. 2000
Streetstepper
das war meiner: LB 2,2 T1 BJ 88/89