US-Rückleuchten - Frage an Besitzer

Technische Fragen an die Gemeinde....

Moderatoren: xedos, arnd, Ratte

Forumsregeln
Im Knowhow werden einige Themen angesprochen bitte zuerst dort lesen und/oder die Suche-Funktion im Forum verwenden. Beschreibe dein Problem möglichst genau und gebe nötige Informationen wie z.B. Baujahr, Motor, Getriebe... an. Nur so kann Dir schnell geholfen werden.
Antworten
Benutzeravatar
Jojo
Beiträge: 384
Registriert: Do 12. Mai 2011, 08:07
Kontaktdaten:

US-Rückleuchten - Frage an Besitzer

Beitrag von Jojo »

Bei meinem Baron wurde beim Import der komplette Kabelbaum im Heck zerrupft und primitiv umgestrickt. Möchte das jetzt wieder weitestgehend in den Originalzustand bringen. Hier ein Bild eines US-Hecks mit allen (serienmäßigen) Leuchten:

Bild
(Zum Vergrößern aufs Bild klicken)

Bei mir sind die Leuchten im moment so angeschlossen:

1: Rücklicht und Blinker
2: Rücklicht und Blinker
3: Bremslicht
4: Bremslicht
5+6: Rückfahrscheinwerfer
Nebelschlussleuchte hängt bei mir unter dem Abschlussblech als Zubehörteil

Nun noch die Frage:
Wie ist das bei Euch angeordnet - wie gehört es original (ohne die StVZO zu berücksichtigen)?
Es gibt nichts orginelleres als das Original

1991er Chrysler LeBaron LX Convertible V6 - US-Version
1992er Chrysler LeBaron Sedan Landau
1984er Dodge 600 Convertible Turbo
1985er Dodge 600 Convertible 2,2
2008er Dodge Caliber 1,8 SXT - US-Version
Radio metal-only.de

Keylord

Re: US-Rückleuchten - Frage an Besitzer

Beitrag von Keylord »

Hallo,
bei meinem ist es so:

1: Rücklicht und Blinker und Bremslicht---BLinker ist dem Bremslicht übergeordnet
2: Rücklicht und Blinker und Bremslicht---BLinker ist dem Bremslicht übergeordnet
3: Rücklicht
4: Bremslicht
5: Rückfahrscheinwerfer
6: Rückfahrscheinwerfer

Benutzeravatar
barolo
Beiträge: 78
Registriert: Mi 25. Apr 2007, 11:23

Re: US-Rückleuchten - Frage an Besitzer

Beitrag von barolo »

ist bei meinem genau so wie bei @keylord, das ist original US ab werk :twisted:

bei punkt 3 sind ja nur so kleine 5watt birnchen drinnen, wie sollen die denn recht leuchten für ein bremslicht? Ok, loch vergrössern und andere fassung mit 21watt birne reinstopfen, geht auch ist halt dann gebastel und nicht original.

Gruzz

Benutzeravatar
California-Peter
Beiträge: 867
Registriert: Do 15. Feb 2007, 01:47

Re: US-Rückleuchten - Frage an Besitzer

Beitrag von California-Peter »

Auch bei meinem original US Lebaron hier in US ist die Belegung so wie bei Keylord.

8)
Viele Gruesse aus dem Wilden Westen,

Peter (California - USA)
<ex - 1989, 2.5T, conv., red, pimp'd>

Benutzeravatar
Megan
Beiträge: 627
Registriert: So 27. Mai 2007, 15:23
Kontaktdaten:

Re: US-Rückleuchten - Frage an Besitzer

Beitrag von Megan »

Normalerweise sind bei dem Roten Heck andere Birnen verbaut...
Die haben einen Sokel 3157 und 28/8 W ...

Grüße aus München

Michaela & Christian
Le Baron Cabrio 2.2i Turbo I Automatik weiß `88
Le Baron Cabrio 2.2i Turbo I Automatik rot `89
Sebring Cabrio 2.7i V6 Automatik schwarz `05
Alfa Romeo 147 2.0 Twin Spark ´02

Benutzeravatar
Stefan_Reinhold
Beiträge: 31
Registriert: Di 6. Mai 2014, 20:31

Re: US-Rückleuchten - Frage an Besitzer

Beitrag von Stefan_Reinhold »

Habe da mal ne frage. Habe ebenfalls ein US Le Baron. Wollte ihn jetzt zulassen im Bundesland Sachsen. Da kommt die überraschung das ich die roten Originalen Rücklichter nicht genehmigt bekomme. Sprich das Land Sachsen verweigert mir die Zulassung da es da ein Gesetz gibt nachdem es seit 1970 keine Roten Blinker mehr geben darf. Frage an alle Us Barone wie habt ihr das geregelt und gint es in Sachsen welche mit dieser Ausnahme Genehmigung.

Gruss Stefan
_____________________________________
Liebe Grüße aus dem wunderschönen Leipzig


2,2l GTC Turbo II A555 manuell
Ez. 03/1989
Seit 01.05.2014 in meinem besitz

Benutzeravatar
matador
Beiträge: 1778
Registriert: Mo 18. Feb 2008, 06:07

Re: US-Rückleuchten - Frage an Besitzer

Beitrag von matador »

Wenn du die roten Rückleuchten nachgerüstet hast, dann bekommst du sie auch nicht eingetragen.
Normalerweise sind die roten nur bei den US Modellen eingetragen
LeBaron Cabrio Bj 92 3l V6 US manuelle Schaltung und D3
LeBaron Cabrio Bj 94 3l V6 EU mit LPG und D3
Ford Ranger Pickup Bj 87 2,9l V6 US
Renault Megane Coupe / Cabrio Bj 2007
Kawasaki EN 500 Bj 92

Benutzeravatar
nando
Beiträge: 549
Registriert: Sa 17. Feb 2007, 19:39

Re: US-Rückleuchten - Frage an Besitzer

Beitrag von nando »

Und das auch nur wenn er bis Mitte der 2000er Jahre importiert wurde. Danach haste keine Chance mehr auf ne Eintragung. Du must dann auf gelb umrüsten
92' 3,0 V6 US-Modell 5 Gang Schaltgetriebe (wieder zu Hause )
90' 3,0 V6 US-Modell Automatik
2000' Chevrolet Silverado 5,3 V8 4x4

Benutzeravatar
Stefan_Reinhold
Beiträge: 31
Registriert: Di 6. Mai 2014, 20:31

Re: US-Rückleuchten - Frage an Besitzer

Beitrag von Stefan_Reinhold »

Laut papieren ist er original US und der Vin (Fin) sagt das gleiche. Die auf dem Amt sagen aber das alle Fhrz. ab 1970 Gelbe Blinker haben müssen. Im Brief sind die auch eingetragen aber ich bekomme vom Amt für Strassenaufsicht keine Freigabe. Die sagen ich soll, damit ich in Sachsen fahren darf, umrüsten auf gelbe Blinker.
_____________________________________
Liebe Grüße aus dem wunderschönen Leipzig


2,2l GTC Turbo II A555 manuell
Ez. 03/1989
Seit 01.05.2014 in meinem besitz

Benutzeravatar
jenhan
Beiträge: 220
Registriert: Fr 30. Mär 2007, 14:49

Re: US-Rückleuchten - Frage an Besitzer

Beitrag von jenhan »

Wann hat Deiner deutsche Papiere bekommen?

Meiner hat 1999 in Gießen deutsche Papiere bekommen mit der Ausnahmegenehmigung für rote Blinker, kleines Kennzeichen, keine rote Kontrolleuchte für Warnblinker, keine Scheinwerferhöhenverstellvorrichtung, FIN an Windschutzscheibe links zusätzlich vorn rechts eingeschlagen. Kann Dir bei Bedarf Kopie per Email senden, wenn Du damit zu Deiner Zulassungsstelle latschen möchtest. Dann Adresse per PN.


Schöne Grüße

Jens
1990 US-V6

Muffin von der Alb
Beiträge: 93
Registriert: Di 6. Mär 2007, 19:38

Re: US-Rückleuchten - Frage an Besitzer

Beitrag von Muffin von der Alb »

So wie bei Jens steht es auch in meinen Papieren. Erstzulassung in D 1991.

Kann so was wirklich pro Bundesland anders gehandelt werden?
3.0 L/V6, Baujahr 1991 dunkelgrau-anthrazit mit Leder, US-Ausführung

Benutzeravatar
jenhan
Beiträge: 220
Registriert: Fr 30. Mär 2007, 14:49

Re: US-Rückleuchten - Frage an Besitzer

Beitrag von jenhan »

Weiß nicht, kann ich mir aber nicht vorstellen. Sollte man den vielen Dokumenten des www Glauben schenken, wäre es wohl so, dass das Erstellen einer Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO unterschiedlich gehandhabt werden konnte (Vespa).

So sie aber einmal erteilt ist, ist sie bundesweit gültig. Zuviel Rechtsdeutsch und mir wird beim Lesen schlecht.

Wenn ich richtig verstanden habe, ist in Deinem Fahrzeugbrief ein Vermerk drin.

Ich denk mal im alten. Den niemals nicht verlieren. Auch wenn der Wagen einen neuen EU-Brief bekommen hat.

Im EU-Brief..(Zulassungsbescheinigung Teil II) sind diese Ausnahmegenehmigungen nicht mehr dokumentiert.

So denn da bei Dir steht "Ausnahmegenehmigung erteilt" und von wem sie erteilt worden ist, solltest Du den Wagen zugelassen bekommen. Deshalb bei Abmeldung niemals nie nicht den entwerteten Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) verschusseln!

Wenn da nirgendswo steht "Ausnahmegenehmigung erteilt, Regierungspräsidium xxx, Landesbehörde yyy" o. ä., siehts wohl nicht so gut aus.

Wenn doch, dann doch dort mal nachfragen, obs noch Papiere gibt darüber. Diese Urkunde sollte typisch deutsch dort archiviert sein. Kopie zusenden lassen.

Und mit einem Rechtspfleger beim Amtsgericht mal drüber reden? Der sollte nämlich für umme sein.

Und vielleicht spielt er ja mit dem Heini von der Zulassungsstelle zusammen Halma.

Erzähl uns doch mal die Zulassungs-Abmeldegeschichte Deines Streitwagens!

Gibts hier denn noch einen Leipziger-Rotblinker?

Viel Glück und Nerven!


Nachtrag:

Ich hab noch folgendes in anderem Forum gefunden für Erteilung einer Ausnahmegenehmigung.

"Bis EZ 12.11.98 galt die alte Richtlinie wonach rote Blinker hinten positiv zu bewerten seien, wenn sie in einer Rückleuchteneinheit verbaut sind. Mit der dann folgenden neuen und aktuellen Richtlinie war eine Ausnahmegenehmigung nicht mehr in der Empfehlung."

Keine Ahnung, ob das stimmt, aber nachforschen kann man ja mal. Ich heute aber nicht mehr. Ich trink jetzt noch ein Bier und geh ins Bett

Beim Biertrinken versuche ich zu verstehen, wie der neue Mustang, der vor einer Woche vor mir hergondelte, sein rotes Blinklicht in die Papiere bekommen hat. Vielleicht hatte der Prüfer ein Einsehen, weil bei Umrüstung die mini-gelb-blink-Birne im Rückfahrscheinwerfer nun wirklich Unfug ist und kagge aussieht.
Aber darf der das?
1990 US-V6

Benutzeravatar
skyfox
Beiträge: 1334
Registriert: Mi 10. Dez 2008, 21:07

Re: US-Rückleuchten - Frage an Besitzer

Beitrag von skyfox »

Als erstes muss geklärt werden ob Sachsen überhaupt zur Bundesrebublik gehört...
Dann dürft ihr euch über gelbe oder rote Blinker streiten.

:ironie:
Le Baron, Baujahr 91 3,0 V 350000 km EU Ausführung
Fiat 500 F, Baujahr 66, 0,5 l Hubraum,getunt auf 0,65 l Hubraum, Luigi
Fiat 600 D, Baujahr 64, 0,77 l Hubraum, Roberto
Piaggio APE 50, Baujahr 2000, 0,05 l Hubraum, Herr Rossi
Erka Wolf 200, Baujahr 1973

Antworten