Re: Oldtimertreffen Rinteln
Verfasst: Di 6. Aug 2013, 20:32
Wartungsstau die 2.
Ihr Lieben.
Jetzt - bei dem Beispiel; die Scheiben sind schon "verglast" Reibwert zwischen "bischen" und "nüscht". Solange nur gecruist wird, ist alles gut und zur Not hilft noch die HB - aaaaber Notbremsung: - nix is - Scheiße !! (sagt man nicht)
Doch weil wichtig !!
StVO: sinngemäß "der Halter ist für den technischen Zustand seines KFZ verantwortlich"
Wenn ihr mit so einer Bremse, oder einem anderen ähnlich gelagertem Schaden, einen Unfall mit Personenschaden habt, (Schuldfrage nicht relevant) dann fehlt nur eine ganze Kleinigkeit (z.B. eine Zeugenaussage - egal ob richtig oder falsch !) und der Wagen wird zwecks technischem Zustandsgutachten beschlagnahmt. (Beschlagnahme heißt: k e i n e n Zugriff mehr, auch keine Erklärung !) Wenn dann Wartungsmangel, oder andere Vernachlässigungen heraus gefunden werden, wird dies zu 100% dem Halter und zu 50% dem Fahrer zugerechnet. Die entsprechenden harten Strafen sind nachzulesen.
Bitte mal dran denken !
Gruß Reiner
Ihr Lieben.
Jetzt - bei dem Beispiel; die Scheiben sind schon "verglast" Reibwert zwischen "bischen" und "nüscht". Solange nur gecruist wird, ist alles gut und zur Not hilft noch die HB - aaaaber Notbremsung: - nix is - Scheiße !! (sagt man nicht)
Doch weil wichtig !!
StVO: sinngemäß "der Halter ist für den technischen Zustand seines KFZ verantwortlich"
Wenn ihr mit so einer Bremse, oder einem anderen ähnlich gelagertem Schaden, einen Unfall mit Personenschaden habt, (Schuldfrage nicht relevant) dann fehlt nur eine ganze Kleinigkeit (z.B. eine Zeugenaussage - egal ob richtig oder falsch !) und der Wagen wird zwecks technischem Zustandsgutachten beschlagnahmt. (Beschlagnahme heißt: k e i n e n Zugriff mehr, auch keine Erklärung !) Wenn dann Wartungsmangel, oder andere Vernachlässigungen heraus gefunden werden, wird dies zu 100% dem Halter und zu 50% dem Fahrer zugerechnet. Die entsprechenden harten Strafen sind nachzulesen.
Bitte mal dran denken !
Gruß Reiner
