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Im Knowhow werden einige Themen angesprochen bitte zuerst dort lesen und/oder die Suche-Funktion im Forum verwenden. Beschreibe dein Problem möglichst genau und gebe nötige Informationen wie z.B. Baujahr, Motor, Getriebe... an. Nur so kann Dir schnell geholfen werden.
Da steht, dass du ein Notrad hast mit der max Geschwindigkeitsangabe.
LeBaron Cabrio Bj 92 3l V6 US manuelle Schaltung und D3
LeBaron Cabrio Bj 94 3l V6 EU mit LPG und D3
Ford Ranger Pickup Bj 87 2,9l V6 US
Renault Megane Coupe / Cabrio Bj 2007
Kawasaki EN 500 Bj 92
Nö, Reserverad ist keine Pflicht. Denk mal an die Fahrzeuge mit Gastanlage und Tank in der Reserveradmulde. Die müßten das Reserverad dann in den Kofferraum legen. Also kurz, keiine Pflicht lt. StvO.
Ausserdem gibts auch Sportwagen wo gar kein Platz für nen Reserve/Notrad ist
Der Eintrag des Not/Ersatzrades im Fz-Schein hat den selben Sinn wie ggf. vorhandene zusätzliche Reifen-Grössen Eintragungen, konkret: die Beibehaltung der Fahrerlaubnis des Fz bei Benutzung des Not/Ersatzrades.
Ungeschrieben gilt weiterhin: wenn man schon nen Not/Ersatzrad mitführt müssen die Eigenschaften und der Zustand dessen bei der Montage die im Fz-Schein eingetragenen Rades mit dem Rad logischerweise übereinstimmen, ansonsten ggf.Palaver mit der Rennleitung
Also Kurz: nein keine Pflicht in .de, aber wenn schon dabei, dann sollte es auch passen.
Alles weitere öffnet nur ne neue Diskussion, da ja am Anfang nur ne Ja/Nein Frage war ... LÖL
das Reserverad liegt doch überhaupt nicht in der Mulde, sondern oben links neben dem Verdeckmotor und ist an einem Blech befestigt, war bei meinem 89er und 92er so.