Also eigentlich sind die Kurzzeitkennzeichen ausschliesslich für Fahrten zur Überführung, zur Werkstatt oder zur Prüfstelle gedacht. Andererseits bin ich, so oft ich mit Kurzzeitkennzeichen in Berlin gefahren bin, bisher noch nie angehalten worden. Nicht mal, wenn ich einen Tag drüber war.
Ich habe aber auch keine Idee, was die Konsequenzen aus einer "missbräuchlichen" Nutzung wären.
LG Tom
Chrysler Executive Limousine, Bj. 1986, 120.000 Km
§ 16 Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten
(1) Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden.
Wenn du zu einem Treffen fährst, könntest du die Begründung angeben, dass Fahrzeug verkaufen zu wollen.
Dann solltest du kein Problem haben, da dies dann eine Überführungsfahrt wäre.
Aber leider auch ganz eindeutig fahren ohne gültige Versicherung!
Bei einem Unfall kann es dann sein, dass man in die Insolvenz abdriftet... - Je nach Forderungen der geschädigten.
Grüße aus Hannover
Andreas
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2.2l T2 Conv. GTC 1989
3.0V6 Conv. LX 1990