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Hay,
ja...............für den 85er K-Body vielleicht .............aaaaaber nicht für meinen 86er Mark Cross
Ha.......das Heck mit den vielen dünnen Chromstreifen.....nur in rot zu haben!
Aber egal......wir blinken ja "legal" rot. Grins
Ich leibe Smileys
Die Kunst des Fliegens, ist beim Springen den Boden zu verfehlen! "Douglas Adams"
Ist ein Mark Cross Edition.
Keine Ahnung wie da die Unterschiede genau sind, steht aber an den Kotflügeln ein Emblem mit Mark Cross Edition und in der Amerikanischen Bedienungsanleitung steht es auch.
Guggst du Galerie Seite 79 Bild 943 & 944 & 946
Mfg Rainer
Die Kunst des Fliegens, ist beim Springen den Boden zu verfehlen! "Douglas Adams"
Sind Vorne 215/45R17 auf 8,5x17-ET15 und hinten 245/40R17 auf 10x17-ET20.
Die Felgen sind DZ Exclusive mit selbst angefertigten Spinners.
Ja ist alles eingetragen.
Die Spinners zwar nicht, gelten aber legal als Felgendeckel....da sie nicht über das Felgenbett heraus ragen und fest mit dem Felgendeckel verbunden sind.
Bei meinem LB ist soweit eigentlich alles eingetragen auch der Remus Endtopf eines W124 T-Model mit re/li Rohren.
War aber ne Sauarbeit den einzubauen, ich musste die halbe Reserveradwanne herauschneiden und ein Formblech anfertigen/einschweißen.
Mfg Rainer
Die Kunst des Fliegens, ist beim Springen den Boden zu verfehlen! "Douglas Adams"
Übrigens bei Bild 945 auf Galerieseite 79 siehst du die eingesetzten Turbogitter von dir.
Habe ich Chromlackieren lassen....der Einbau war auch ein Kapitel für sich....hat sich aber rentiert....sieht Saugeil aus:
Mfg Rainer
Die Kunst des Fliegens, ist beim Springen den Boden zu verfehlen! "Douglas Adams"
also das mit den roten Sidemarkern scheint wirklich "lockerer" geweorden zu sein, BMW, Volvo, Saab, alle haben sie mittlerweile, allerdings sind sie bei denen in die Rückleuchten integriert (beim aktuellen Saab-Kombi z.B. 3 kleine LEDs), vielleicht macht das den Unterscheid zu den einzeln angebauten wie früher????
hier in Spanien dürfen Oldtimer rot blinken (H-Kennzeichen bereits ab dem 25. Jahr), mein Baron hat das US-Heck, aber kleine Verkleidungsblinker vom Motorrad unter den Heckleuchten (mit E-Zeichen), wäre ja vielleicht eine Alternative fürn deutschen TÜV
89er 2,5ltr-Turbo, jetzt US-Version, blau-metalic mit friesisch-blauer Volllederausstattung *g
Und ich wollte nur noch mal zum Besten geben, dass NUR weil es im Brief eingetragen ist, muss es noch lange nicht legal sein oder im Zweifelsfall Bestand haben. Ist bei Rückleuchten jetzt evtl nicht soo tragisch aber wenn ich einen Prüfer finde, der mir am Baron 285er Schlappen auf 19 Zoll Felgen mit einer Einpresstiefe von 15 einträgt, die 20 cm über den Kotflügel rausragen, ist es immernoch illegal, scheissegal was in den Papieren steht.
Ja der würde aber dan eintragen "In verbindung mit Kotflügelverbreiterung Kunststoff Typ blabla"
Auch wenn du die Teile nie drann hattest , kenne ich von meinen Alfa Romeo.
Die standen so 7-8cm Raus , das beste in den Kontrollen haben die immer nur auf die Reifengrösse geachtet
Ich hatte auch das kleine Kennzeichen eingetragen und die haben mir gesagt, es sei überhaupt nicht relevant für sie, was eingetragen wäre.
Ich brauchte also eine Sondergenehmigung, deren Sinn offensichtlich darin bestand, daß sie dem Hamburger Senat 40,00 Euro eingebracht hat...
Man fragt sich natürlich, warum man für viel Geld die Scheiße eintragen lässt, wenn es sowieso irelevant ist.
Dann kann ich ja auch einfach alles anbauen und dem Polizisten erklären:
" Wissen Sie, es ist doch sowieso völlig irelevant, ob das eingetragen ist oder nicht..."
Hay......
ohne klugscheißen zu wollen.....aber.....
Felgen dürfen ganz legal über die Radläufe rausschauen......auch der Reifen......nur die Reifenlauffläche muß vom Radlauf/Kasten oder Verbreiterung abgedeckt sein!
Mfg Rainer
Die Kunst des Fliegens, ist beim Springen den Boden zu verfehlen! "Douglas Adams"